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Mehr Steuerentlastung für Familien: Höhere Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ab 2025


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Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 treten spürbare Verbesserungen für Eltern in Kraft, die beruflich bedingt auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Konkret betrifft die Neuregelung den § 10 Abs. 1 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG), der die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben regelt.


Was bisher gilt


Derzeit können Eltern zwei Drittel der Aufwendungen für die Betreuung ihrer Kinder, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr, steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Die Regelung gilt für Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder bei einer Behinderung auch darüber hinaus.


Was sich ab 2025 ändert


Mit dem Ziel, Familien stärker zu entlasten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, wird die abzugsfähige Quote von 66 % auf 80 % der tatsächlichen Betreuungskosten erhöht. Gleichzeitig wird auch der maximal absetzbare Höchstbetrag pro Kind von bisher 4.000 Euro auf 4.800 Euro jährlich angehoben.


Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten somit folgende Eckdaten:


  • Abzugsfähig: 80 % der tatsächlichen Betreuungskosten

  • Höchstbetrag: 4.800 Euro je Kind und Jahr



Was bleibt unverändert


Wie bisher müssen die Aufwendungen nachgewiesen werden, z. B. durch Rechnungen und unbare Zahlungen. Die Betreuung darf durch externe Dienstleister erfolgen, z. B. Kindertagesstätten, Tagesmütter oder Babysitter – sofern diese legal beschäftigt sind. Die Regelung gilt auch weiterhin nur für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit Ausnahme von Kindern mit Behinderung.


Hintergrund und Ziel der Änderung


Die Anhebung der steuerlich absetzbaren Kinderbetreuungskosten ist Teil einer familienpolitischen Maßnahme, mit der der Staat auf die steigenden Betreuungskosten und Lebenshaltungsausgaben reagiert. Insbesondere in Städten und Ballungsräumen ist die finanzielle Belastung durch Kinderbetreuung in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

Durch die neue Regelung werden Familien spürbar steuerlich entlastet und erhalten einen höheren Anreiz, Betreuungskosten legal und transparent geltend zu machen.

Hinweis: Die Änderung gilt für alle Kinderbetreuungskosten, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2025 berücksichtigt werden.

 
 
 

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