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Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie ab 2026

Aktualisiert: 19. Dez. 2025


Aktueller Stand (19. Dezember 2025)


Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrats den Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf 7% gesenkt. Diese Regelung ist Bestandteil des Steueränderungsgesetzes 2025.


Was gilt ab dem 1. Januar 2026?

  • 7% Umsatzsteuer für alle Speisen, die in gastronomischen Betrieben angeboten werden – unabhängig davon, ob vor Ort verzehrt oder abgeholt.

  • Getränke bleiben weiterhin mit 19% Umsatzsteuer steuerpflichtig (mit wenigen bekannten Ausnahmen, z. B. Milch oder Cappuccino mit mind. 75% Milchanteil).


Was bedeutet das für Ihren Betrieb?


Update Ihrer Systeme zum 1.01.2026

  • Kassensystem

  • Warenwirtschaft

  • Preisauszeichnungen


Was gilt bis zum 31.12.2025?

  • Bis einschließlich 31.12.2025 gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19% auf vor Ort verzehrte Speisen.

  • Getränke bleiben dauerhaft bei 19%.

 
 
 

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