Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie ab 2026
- Marco Vögele
- 14. Nov. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 19. Dez. 2025
Aktueller Stand (19. Dezember 2025)
Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrats den Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf 7% gesenkt. Diese Regelung ist Bestandteil des Steueränderungsgesetzes 2025.
Was gilt ab dem 1. Januar 2026?
7% Umsatzsteuer für alle Speisen, die in gastronomischen Betrieben angeboten werden – unabhängig davon, ob vor Ort verzehrt oder abgeholt.
Getränke bleiben weiterhin mit 19% Umsatzsteuer steuerpflichtig (mit wenigen bekannten Ausnahmen, z. B. Milch oder Cappuccino mit mind. 75% Milchanteil).
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
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Was gilt bis zum 31.12.2025?
Bis einschließlich 31.12.2025 gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19% auf vor Ort verzehrte Speisen.
Getränke bleiben dauerhaft bei 19%.





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