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Mindestlöhne / Minijobs ab 2026

  • 12. Jan.
  • 1 Min. Lesezeit

Der allgemeine Mindestlohn wurden zum 1.01.2026 auf 13,90 Euro / Stunde erhöht (bisher 12,82 / Stunde). Dementsprechend hat sich auch die Minijobgrenze auf 603,00 Euro / Monat erhöht (bisher 556,00 Euro).


Wie bisher kann ein Minijobber max. zweimal im Jahr bis zum doppelten Betrag verdienen, wenn er unvorhergesehen Mehrarbeit leistet (z.B. als Krankheitsvertretung).


Ab dem 1.01.2027 erhöht sich der allgemeine Mindestlohn auf 14,60 Euro / Stunde.


Für bestimmte Branchen gelten abweichende Mindestlöhne ab 2026 pro Stunde (keine abschließende Aufzählung):

  • Innen-/ und Unterhaltsreinigung 15,00 Euro

  • Fassadenreinigung 18,40 Euro

  • Dachdeckerhandwerk: Ungelernte 14,96 Euro; Gelernte (z. B. Gesellen): 16,60 Euro

  • Maler- und Lackiererhandwerk: Gesellen ab Juli 2026 16,13 Euro



 
 
 

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