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Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH


Große Reform für Kleinunternehmer: Neue Umsatzgrenzen und unterjähriger Wechsel ab 2025
Zum 1. Januar 2025 trat eine weitreichende Reform der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Kraft. Ziel ist es, die Besteuerung kleiner Unternehmen zu modernisieren, an aktuelle wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen und mit EU-Vorgaben in Einklang zu bringen. Neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmereigenschaft Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt: Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr einen Gesamtumsatz von maximal 25.000 EUR erzielt hat. Im laufenden Jahr be
31. Juli 20252 Min. Lesezeit


Strengere Nachweispflichten beim Unterhaltsabzug: Nur noch Banküberweisungen anerkannt
Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten neue Anforderungen für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 Satz...
31. Juli 20252 Min. Lesezeit


Mehr Steuerentlastung für Familien: Höhere Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ab 2025
Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 treten spürbare Verbesserungen für Eltern in Kraft, die beruflich bedingt auf eine Betreuung ihrer...
31. Juli 20252 Min. Lesezeit
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